Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsschluss

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge von Einzelunternehmer Marco Probst (im Folgenden „Wir bewegen Tirol“ genannt) mit seinen Mitgliedern (Kunden) über die Nutzung von unter der Marke „Wir bewegen Tirol“ angebotenen Dienstleistungen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit „Wir bewegen Tirol“ abgeschlossenen Vertrags oder einer einzelnen Kursbuchung, beispielsweise durch eine Tageskarte, zur Teilnahme an den Kursen im Group Fitness Studio oder der Nutzung der freien Trainingsfläche (genannt Athletic Zone) berechtigt sind. Weiters gelten sämtliche AGBs für externe Besucher, die das Angebot von „Wir bewegen Tirol“ durch einen der Partnerbetriebe oder Partnervereine nutzen. Die Bezahlung sämtlicher von „Wir bewegen Tirol“ angebotenen Leistungen und Produkte erfolgt im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs oder innerhalb der Zahlungsfrist am jeweiligen Standort der angebotenen Leistungen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist daher die Möglichkeit des Antragstellers, alle Zahlungen über ein Girokonto bei einem Kreditinstitut zu leisten.

 

1.2. Antrag und Vertragsschluss bei den Kursen vor Ort

Der Antrag auf Mitgliedschaft oder eine einzelne Kursbuchung erfolgt bei den Kursen vor Ort durch die ausdrückliche Bestellung des Mitglieds. Der Antrag auf Mitgliedschaft sowie eine einzelne Kursbuchung sind bindende Angebote an „Wir bewegen Tirol“ zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit „Wir bewegen Tirol“. „Wir bewegen Tirol“ ist befugt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot schriftlich abzulehnen. Lehnt „Wir bewegen Tirol“ das Angebot nicht innerhalb dieses Zeitraums ab, kommt zwischen dem Antragsteller und „Wir bewegen Tirol“ ein zum Zeitpunkt der Antragstellung wirksamer Mitgliedsvertrag oder eine Kursbuchung zustande. Der Antragsteller hat ab dem gewählten Startdatum die Möglichkeit, die gebuchten Leistungen zu nutzen.

 

1.3. Antrag und Vertragsschluss über die Website

Der Antrag auf Mitgliedschaft oder eine einzelne Kursbuchung wird über die „Wir bewegen Tirol“ Website (www.wir-bewegen-tirol.at) durch Bestätigung mittels einer eindeutigen Schaltfläche wie „kostenpflichtig buchen“, oder einer ähnlichen Formulierung gestellt. Der Antrag auf Mitgliedschaft oder eine einzelne Kursbuchung ist ein bindendes Angebot an „Wir bewegen Tirol“ zum Abschluss eines Vertrages mit „Wir bewegen Tirol“. „Wir bewegen Tirol“ ist befugt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot schriftlich abzulehnen. Lehnt „Wir bewegen Tirol“ das Angebot nicht innerhalb dieses Zeitraums ab, kommt zwischen dem Antragsteller und „Wir bewegen Tirol“ ein zum Zeitpunkt der Antragstellung wirksamer Vertrag zustande; Tag des Vertragsabschlusses ist dann das gewählte Startdatum.

 

1.4. Zustellung rechtlich bedeutsamer Erklärungen/Angabe einer E-Mail-Adresse

Der Vertragspartner ist verpflichtet, „Wir bewegen Tirol“ bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Vertragspartner erfolgen kann. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von „Wir bewegen Tirol“ (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Preisänderungen oder Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) per E-Mail, an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

 

1.5. Änderung Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) „Wir bewegen Tirol“ unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die „Wir bewegen Tirol“ dadurch entstehen, dass das Mitglied schuldhaft die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat der Vertragspartner in angemessener Höhe zu ersetzen.

 

1.6. Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Online kann eine Mitgliedschaft erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können keine Mitgliedschaft abschließen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

2. Nutzung der durch „Wir bewegen Tirol“ angebotenen Leistungen

2.1. Studionutzung

Durch die gebuchten Leistungen erhält das Mitglied Zutritt zu den gebuchten Angeboten von „Wir bewegen Tirol“.

 

2.1.1. Vertrags- bzw. Abomodelle

Bei Abschluss einer der durch „Wir bewegen Tirol“ angebotenen Leistungen hat der Vertragspartner die Möglichkeit an einer bestimmten Trainingsanzahl pro Woche teilzunehmen. Die Trainingsanzahl, sowie das Kursangebot hängen immer vom jeweils gebuchten Abomodell ab. Das Mitglied schließt einen Vertrag über eine gewisse Kursanzahl (1, 2, 3 oder Unlimitiert) pro Woche ab, jedoch wird von „Wir bewegen Tirol“ nicht garantiert, dass die anfangs ausgewählten Kurse bis zum Ende der Vertragslaufzeit angeboten werden. Sollte sich das Kursangebot ändern und durch diese Änderung der Vertragspartner betroffen sein, ist „Wir bewegen Tirol“ dazu verpflichtet das Mitglied darüber in Kenntnis zu setzen und den abgeschlossenen Vertrag anzupassen. Sollte sich das Kursangebot durch „Wir bewegen Tirol“ ändern, stellt dies keinen Kündigungsgrund dar.

 

2.1.2. Nutzung des 24/7 Studiozugangs

Je nach gewähltem Abomodell hat das Mitglied die Möglichkeit, den 24/7 Zugang des Studios, außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu nutzen. Innerhalb dieses Zeitraums ist das Mitglied dafür verantwortlich die Räumlichkeiten exakt gleich sauber zu hinterlassen, wie diese vorgefunden wurden. Die Nutzung außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten erfolgt auf eigene Gefahr und „Wir bewegen Tirol“ übernimmt keine Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es strengstens untersagt ist, externen Personen, ohne die notwendigen Berechtigungen, Zutritt zu den von „Wir bewegen Tirol“ gestellten Räumlichkeiten zu ermöglichen. Sollte dies doch der Fall sein, tritt die in Punkt 2.2. erwähnte Strafzahlung in Kraft.

 

2.1.3 Nutzung des gebuchten Kursangebots

Der Vertragspartner hat die Möglichkeit seine vertraglich festgelegte Trainingsanzahl über seinen persönlichen Zugang im Kursportal für unterschiedliche Trainings einzutragen. Bei der Nutzung des Kursangebots ist es strengstens untersagt externen Personen die eigene Mitgliedschaft zu überlassen, oder einfach zu den gebuchten Kursen mitzubringen, ohne dies im Vorhinein mit einem Mitarbeiter abzuklären. Ebenso muss der Vertragspartner auf der Teilnehmerliste stehen, um das Kursangebot nutzen zu dürfen.

 

2.1.4 Nutzung der freien Trainingsfläche (Athletic Zone)

Die Nutzung der freien Trainingsfläche steht allen Vertragspartnern mit einer dementsprechenden Mitgliedschaft frei. Eine Trainingszeit kann vom Mitglied selbst über das Kursportal reserviert werden. Die freie Trainingsfläche ist gleich zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurde, sprich sämtliche Trainingsgeräte bzw. Equipment sind an den dafür vorgesehen Ort zurückzulegen. Um dies zu kontrollieren, steht es „Wir bewegen Tirol“ frei die installierten Kameras zu nutzen. Für mehr Informationen dazu siehe Punkt 3.

 

2.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des Kursplatzes / Identitätskontrolle

Die Mitgliedschaft bei „Wir bewegen Tirol“ ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die gebuchten Leistungen ausschließlich selbst zu nutzen und nicht Dritten zu überlassen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Um sicherzustellen, dass die gebuchten Leistungen nur vom Mitglied persönlich genutzt werden, muss das Mitglied sich im Falle einer Kontrolle durch einen Mitarbeiter von „Wir bewegen Tirol“ mit einem Lichtbildausweis ausweisen können. Sollte gegen diese Vorschrift verstoßen werden oder auch externen Personen Zutritt zum Fitnessstudio ermöglicht werden, erwartet den Vertragspartner eine Strafzahlung in der Höhe von € 478,80. Weiters werden alle Verstöße gegen diese Regelung ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

 

2.3. Übertragung der Mitgliedschaft

Der Vertragspartner hat die Möglichkeit auf Anfrage bei „Wir bewegen Tirol“ seine Mitgliedschaft auf eine andere Person übertragen zu lassen. Um die Mitgliedschaft auf die ausgewählte Person zu übertragen, darf diese selbst keinen aktiven Vertrag bei „Wir bewegen Tirol“ haben. Die Anfrage auf Übertragung der Mitgliedschaft kann durch „Wir bewegen Tirol“ ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Sollte die Übertragung der Mitgliedschaft genehmigt werden, fallen für den Antragssteller einmalig Übertragungskosten in der Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrags an.

 

2.4. Verfall von Kurseinheiten

Das Mitglied kann je nach gewählten Abo seine Trainingstermine bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Trainingstermin absagen und an einem anderen Termin nutzen. Sollte die Absage nicht zeitlich anhand der vertraglich festgelegten Frist erfolgen, gilt der Trainingstermin als fix – auch wenn das Mitglied zu diesem nicht erscheinen sollte. Eine spätere Absage wie zur vertraglich festgelegten Frist ist zwar möglich, jedoch wird das Trainingskontingent dabei verbraucht.

 

2.5. Stilllegung der Mitgliedschaft

Der Vertragspartner kann, je nach gebuchten Leistungen, von sogenannten Unterbrechungstagen Gebrauch machen. Diese eingetragenen Unterbrechungstage ermöglichen dem Vertragspartner eine beitragsfreie Verlängerung seiner gebuchten Leistungen. Ein Unterbrechungszeitraum muss am Vortag bis spätestens 23:59 eingetragen werden. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nicht möglich.

 

2.6. Kursangebot durch „Wir bewegen Tirol“

Das gesamte Gruppenkursangebot von „Wir bewegen Tirol“ wird von externen Firmen, Vereinen, selbständigen Personen oder „Wir bewegen Tirol“ selbst bzw. deren Mitarbeitern abgehalten. Durch die vertragliche Regelung zwischen den unterschiedlichen Anbietern und „Wir bewegen Tirol“ steht es den Mitgliedern von „Wir bewegen Tirol“ frei die online angebotenen Gruppenkurse laut Vertragsbedingungen zu nutzen.

 

3. Kameraüberwachung

3.1. Allgemeine Informationen zur Studioüberwachung

Kritische Bereich der Räumlichkeiten von „Wir bewegen Tirol“, mit Ausnahme der Umkleidekabinen, sind videoüberwacht. Dazu zählen Trainingsequipment, Lage und Kassenbereiche. Mittels dieser Videoüberwachung wird die Einhaltung der AGBs, gesetzlicher Vorgaben und die eines allgemeinem Verhaltenskodex kontrolliert. Dies soll auch dem Schutz der Vertragspartner dienen, um etwaiges Fehlverhalten anderer Vertragspartner oder externer Personen zu dokumentieren. Sämtliche gesetzlichen Verstöße werden auch in diesem Fall ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Sämtliches Videomaterial wird bis zu 8 Wochen nach Aufnahme in den Räumlichkeiten von „Wir bewegen Tirol“ und online in der Cloud unter Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen gespeichert.

 

4. Laufzeit / Kündigung / Stilllegung

4.1. Vertragslaufzeit

Der Vertrag mit „Wir bewegen Tirol“ wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei eine Kündigung erstmals nach Ablauf von 3-, 6-, bzw. 12 Monaten möglich ist (je nach gewählten Abomodell). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 3 oder 6 Monaten kann der Vertrag unter Einhaltung einer 4-wöchigen-Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Bei der 12-Monatsbindung beträgt die Kündigungsfrist 8 Wochen und kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auch jederzeit unter Einhaltung dieser Kündigungsfrist kündigen.

 

4.1.2. Erklärung Kündigungsfrist

Bei „Wir bewegen Tirol“ handelt es sich um einen Anbieter von Group Fitness Kursen, für welche Verträge mit externen Partnern (Bsp.: Firmen, Vereine) oder auch eigenen Angestellten geschlossen werden müssen, um das Kursangebot aufrecht zu erhalten. Diese Verträge werden aufgrund der aktuellen Mitgliederzahlen abgeschlossen, weshalb eine Kündigung nur unter Einhaltung der 8- bzw. 4-wöchigen Kündigungsfrist möglich ist, um die Planungssicherheit für diese Verträge mit externen Partnern bzw. Angestellten zu gewährleisten.

 

4.2. Stilllegen / Pausieren / Aussetzen des Mitgliedvertrags

Je nach gebuchten Leistungen stehen dem Vertragspartner eine bestimmte Anzahl an Unterbrechungstagen zur Verfügung. Der Unterbrechungszeitraum muss immer am Vortag bis spätestens 23:59 eingetragen werden und für mindestens 7 Tage andauern. Eine Ausnahme bei dieser Regel ist nicht möglich. Die gebuchten Leistungen verlängern sich beitragsfrei um die eingetragenen Unterbrechungen. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung (ab 8 Wochen vor dem aktuellen Vertragsende, sprich mit Verstreichen der Kündigungsfrist) werden eingetragene Unterbrechungen erst nach Ablauf der nächsten 12 Monate (plus die Vorabnutzung des ersten Monats) angehängt. Für die gesamte Dauer der Unterbrechung kann das Mitglied keine der durch „Wir bewegen Tirol“ angebotenen Leistungen nutzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

4.2.1. Außerordentliches Aussetzen des Vertrages (Stilllegung)

Dem Vertragspartner muss es mindestens 14 Tage, aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht möglich sein, seine gebuchten Leistungen zu nutzen, um eine außerordentliche Unterbrechungszeit zu beantragen. Diese außernatürliche Unterbrechung (Stilllegung) muss ärztlich bestätigt werden. Diese Unterbrechung gilt erst ab dem darauffolgenden Tag, nachdem der Vertragspartner „Wir bewegen Tirol“ darüber in Kenntnis gesetzt hat. Die ärztliche Bestätigung kann bis zu 7 Tage nach Beantragung der außernatürlichen Unterbrechung nachgereicht werden – sollte dies nicht der Fall sein wird diese eingetragene Unterbrechung wieder storniert. Sollte das Mitglied länger als einen ganzen Monat ausfallen, wird ihm für diesen Monat kein Mitgliedsbeitrag verrechnet. Erst nach Ende der Stilllegung werden dem Mitglied die ausstehenden Mitgliedsbeiträge verrechnet. Eine außerordentliche Stilllegung verringert die Anzahl an monatlichen Beiträgen nicht, sondern verschiebt den Zeitpunkt ihrer Abbuchung nur nach hinten.

 

4.2.2. Feiertage sowie „kursfreie“ Tage

An Feiertagen finden keine durch „Wir bewegen Tirol“ oder deren Partnern angebotenen Gruppenkurse statt. Der Vertragspartner kann aber über den 24/7 Zugang trotzdem die freie Trainingsfläche nutzen, sofern diese Leistung in dem von ihm gebuchten Vertrag enthalten ist. Als Ersatz für die gebuchten Kurseinheiten, die auf einen Feiertag fallen, kann der Vertragspartner mittels des Kursportals einen anderen freien Trainingstermin auswählen. Zusätzlich zu den offiziellen österreichischen Feiertagen finden noch an folgenden Tagen keine Kurse statt: Ostersonntag, Heiligabend & Silvester. Über das Kursportal ist es dem Vertragspartner möglich frühzeitig zu erkennen, ob einer seiner gebuchten Kurstermine auf einen Feiertag fällt und für diesen Feiertag dann einen Ersatzkurs einzutragen.

 

5. Zahlung und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge / Folgen bei Zahlungsverzug

5.1. Zahlungsarten

Die unterschiedlichen Abomodelle werden, sollte nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden sein, per SEPA-Lastschriftverfahren monatlich bezahlt. Die Kursgebühren für eine einzelne Kursbuchung (Tageskarten) werden nach Wahl des Mitglieds bei Kursbuchung entweder durch Überweisung bezahlt oder von „Wir bewegen Tirol“ mittels SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht.

 

5.2. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge

Die Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge unterscheidet sich darin, welches Abomodell zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen wurde.

 

5.2.1. Fälligkeit beim „12-Monats-Abo“

Wurde beim Abschluss eines „12-Monats-Abos“ nicht eindeutig etwas anderes vereinbart, sind die Mitgliedsbeiträge monatlich am 2. jedes Monats per SEPA-Lastschriftverfahren zu bezahlen. Pro 12 Monate Vertragslaufzeit fallen 12 monatliche Beiträge an. Sollte das 12-Monats-Abo in der ersten Monatshälfte starten fällt der erste Beitrag in diesem Monat an. Dafür muss das Mitglied am Ende der Mitgliedschaft für die restlichen Tage im letzten Monat keinen Beitrag bezahlen.

 

5.2.2. Fälligkeit bei einer einzelnen Kursbuchung

Das Mitglied ist dazu verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag binnen 7 Tagen nach Kursbuchung auf das angegebene Konto von „Wir bewegen Tirol“ zu überweisen.

 

5.2.3. SEPA-Lastschriftverfahren

Im Falle der Bezahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren ist das Mitglied verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht möglich, ist „Wir bewegen Tirol“ berechtigt, dem Mitglied die angefallenen Rücklastschriftgebühren in Rechnung zu stellen. Die Rücklastschriftgebühren betragen zum aktuellen Zeitpunkt ca. € 10,- (diese Angabe ist ohne Gewähr).

 

5.3. Nichtbenützung des Kursplatzes

Der Mitgliedsbeitrag bzw. die Kursgebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn das Mitglied von den Trainingskursen von „Wir bewegen Tirol“ aus Gründen, die seiner eigenen Sphäre (z.B. Krankheit, Urlaub usw.) zuzurechnen sind, keinen Gebrauch macht. Die Möglichkeit der Stilllegung des Vertrages nach Ziffer 4.2. dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

 

5.4. Verzugskosten

„Wir bewegen Tirol“ behält sich das Recht vor, dem Mitglied allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandene und notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

 

5.5. Außerordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug

Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied schuldhaft trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen mit der Zahlung eines Betrags, der zumindest zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist „Wir bewegen Tirol“ berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle ist „Wir bewegen Tirol“ berechtigt, neben den Verzugskosten nach Ziffer 5.4. dieser AGB einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

 

6. Preisanpassungsrecht / Änderung des Mitgliedsbeitrags / Änderung der AGB

6.1. Preisanpassungsrecht

Sind beim „12-Monats-Abo“ monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, ist „Wir bewegen Tirol“ berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. „Wir bewegen Tirol“ wird das Preiserhöhungsrecht schriftlich ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam, frühestens mit dem Inkrafttreten der Umsatzsteuererhöhung. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

 

6.2. Änderungen der AGB

„Wir bewegen Tirol“ ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft auf nachstehende Weise zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen (z.B. Änderung des Mitgliedsbeitrages und des Leistungsumfangs). Die Änderungen werden wirksam, wenn „Wir bewegen Tirol“ auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

 

7. Verhalten bei den Kursen

7.1. Hausordnung

„Wir bewegen Tirol“ ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für den jeweiligen Kurs aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Kurse (inklusive Trainingsgeräte) und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das gilt auch für Vertragspartner von „Wir bewegen Tirol“, deren Kurse das Mitglied nutzen darf.

 

7.2. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Kursablaufes notwendig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

 

7.3. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied strengstens untersagt, in den Räumlichkeiten zu rauchen oder alkoholische Getränke zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied strengstens untersagt, Suchtgifte nach dem Suchtmittelgesetz, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige verschreibungspflichtige oder nicht zugelassene Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (Anabolika) sowie alkoholische Getränke zu den Kursen mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, vorstehend genannte Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten bei den Kursen oder auf den von „Wir bewegen Tirol“ zur Verfügung gestellten Parkplätzen anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

 

8. Aufgenommene Fotos und Videos

8.1. Verwendung und Regelung im Bezug auf aufgenommene Bilder und Videos

Der Vertragspartner stimmt zu, dass Bilder bzw. Videos, die während der Kurse oder den verschiedenen Events von „Wir bewegen Tirol“ entstehen, für werbetechnische Zwecke verwendet werden dürfen. Diese Bilder und Videos dürfen für sämtliche Marketingzwecke wie u.a. Facebook, Instagram, Newsletter (per Post oder online) und die Website von „Wir bewegen Tirol“ verwendet werden.

 

9. Haftung von „Wir bewegen Tirol“

9.1. Allgemeine Bestimmungen

„Wir bewegen Tirol“ haftet gegenüber den Mitgliedern für Personenschäden und für Schäden aufgrund der Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten, welche von „Wir bewegen Tirol“ selbst oder von einer Person, für die „Wir bewegen Tirol“ einzustehen hat (§ 1313a ABGB), schuldhaft zugefügt wurden. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen (z.B. Bezahlung des Mitgliedsbeitrages bzw. der Kursgebühr oder der geschuldete Leistungsumfang). Im Fall der Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss bzw. Kursbuchung vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Weiters haftet „Wir bewegen Tirol“ für Schäden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Ebenso haftet „Wir bewegen Tirol“ für sämtliche Schäden im Bezug auf das Gruppenkursangebot für die Mitglieder von „Wir bewegen Tirol“, auch wenn dieses von externen Dritten angeboten wird. Für sonstige Schäden (ausgenommen Personenschäden, Schäden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie Schäden betreffend die Hauptleistungspflichten) - wie zum Beispiel Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen - haftet „Wir bewegen Tirol“ lediglich, wenn der Schaden von „Wir bewegen Tirol“ oder von einer Person, für die „Wir bewegen Tirol“ einzustehen hat (§ 1313a ABGB), vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Auch das Mitglied haftet für sonstige Schäden nur dann, wenn der Schaden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Für alle Gegenstände in der Garderobe übernimmt „Wir bewegen Tirol“ keine Haftung. 

 

10. Schlussbestimmungen

10.1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

 

10.2. Keine Beteiligung an Verfahren gemäß Alternative-Streitbeilegung-Gesetz

„Wir bewegen Tirol“ beteiligt sich nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung gemäß Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG).

 

10.3. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Innsbruck. Für Klagen gegen einen Verbraucher gilt § 14 KSchG.

 

10.4. Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch.

 

11. Widerruf

11.1. Widerrufsbelehrung

Nachfolgend belehren wir dich über dein gesetzliches Widerrufsrecht, dass Dir bei Abschluss eines Mitgliedsvertrages über unsere Website (www.wir-bewegen-tirol.at) zusteht. Dem gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung entsprechend verwenden wir dabei als Anrede „Sie“ anstelle von „du“.

 

11.2. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wir bewegen Tirol, Marco Probst, Austraße 24 (2. Stock), 6063 Rum, Tel.: +43 664 36 11 807, E-Mail: marco@wir-bewegen-tirol.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

11.3. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns für die jeweiligen Trainingsstunden den Preis der Tageskarten für die betreffenden Kursstunden zu bezahlen. Laut unseren AGBs müssen Trainingsstunden spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn per E-Mail an marco@wir-bewegen-tirol.at abgesagt werden. Sprich um einen Vertrag kostenlos zu stornieren, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, jedoch spätestens 24 Stunden vor dem ersten Trainingstermin, diesen Vertrag widerrufen. Ansonsten fallen für die betroffenen Termine die Tageskartengebühren an.

 

11.4. Muster-Widerrufsformular

Wir bewegen Tirol

Marco Probst, Austraße 24 (2. Stock)

6063 Rum

Tel.: +43 664 36 11 807, E-Mail: marco@wir-bewegen-tirol.at

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

_______ (*) Unzutreffendes streichen.

 

Stand: 01.02.2024

Widerrufsbelehrung

Nachfolgend belehren wir dich über dein gesetzliches Widerrufsrecht, dass Dir bei Abschluss eines Mitgliedsvertrages über unsere Website (www.wir-bewegen-tirol.at) zusteht. Dem gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung entsprechend verwenden wir dabei als Anrede „Sie“ anstelle von „du“.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wir bewegen Tirol, Marco Probst, Austraße 24 (2. Stock), 6063 Rum, Tel.: +43 664 36 11 807, E-Mail: marco@wir-bewegen-tirol.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns für die jeweiligen Trainingsstunden den Preis der Tageskarten für die betreffenden Kursstunden zu bezahlen. Laut unseren AGBs müssen Trainingsstunden spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn per E-Mail an marco@wir-bewegen-tirol.at abgesagt werden. Sprich um einen Vertrag kostenlos zu stornieren, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, jedoch spätestens 24 Stunden vor dem ersten Trainingstermin, diesen Vertrag widerrufen. Ansonsten fallen für die betroffenen Termine die Tageskartengebühren an.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Marco Probst (Wir bewegen Tirol), Austraße 24 (2. Stock), 6063 Rum, E-Mail: marco@wir-bewegen-tirol.at

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

_______

(*) Unzutreffendes streichen.